Am 14.05.2014 verabschiedete die Landesregierung Baden Württemberg „
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz“ (WTPG), welches am 01.06.2014 in Kraft getreten ist. Das durch das WTPG ersetzte Landesheimgesetz kannte nur die Alternativen „eigene Häuslichkeit“ oder „Pflegeheim“. Seit dem Inkrafttreten des WTPG sind vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg anerkannte und gesetzlich geregelte Wohn- und Versorgungsformen für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und für volljährige Menschen mit Behinderung.
Die
Immobiliengesellschaft für alternative Wohnformen mbH (kurz: IAW GmbH) wurde 2014 mit dem Ziel gegründet, intensivpflichtigen Patienten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, der bezahlbar und von hoher Lebensqualität gekennzeichnet ist.
Die IAW GmbH ist Initiator von „vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaften“ für intensivpflichtige Patienten.
Was bedeutet „vollständig selbstverantwortet“?
Eine Wohngemeinschaft ist vollständig selbstverantwortet, wenn die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung aller Bewohner gewährleistet ist. Näheres dazu regelt § 2 Abs. 3 des Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) vom 20.05.2014.
Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Bewohner
Die Selbstverantwortung der Bewohner ist die Grundlage und Grundidee der Wohngemeinschaft. Dies setzt das Einbinden und die Mitwirkung der Bewohner und deren Angehörigen in das Alltagsleben der Wohngemeinschaft voraus, das regelmäßig und dauerhaft umgesetzt werden soll.
Zentrales Kennzeichen der Wohngemeinschaft ist also die Selbstbestimmung ihrer Bewohner. Um dies sicherzustellen regeln die Bewohner selbst ihren Alltag und entscheiden über alle Angelegenheiten, die die Wohngemeinschaft betreffen in alleiniger Regie. Die Bewohner bilden hierfür ein Gremium.
Struktur und Aufgaben des Gremiums
Das Gremium nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 WTPG konstituiert sich und legt fest, wie die Lebens- und Haushaltsführung selbstbestimmt gemeinschaftlich gestaltet werden kann und wie alle die WG betreffenden Angelegenheiten geregelt werden können. Das Gremium kann sich z.B. eine eigene Geschäftsordnung oder Satzung geben. Darin könnte u.a. festgelegt werden, ob Entscheidungen einstimmig oder mehrheitlich getroffen werden, ob ein WG- Sprecher bestimmt wird, usw.
Das Hausrecht liegt bei den Bewohnern und alle anderen Akteure besitzen Gaststatus.
Vertragliche Grundlagen
Die IAW GmbH ist Vermieter der Räumlichkeiten und schließt Mietverträge mit den Bewohnern ab. Voraussetzung für das Zustandekommen der Mietverträge ist die Intensivpflichtigkeit (aus medizinischer Sicht) der Interessenten. Der Mietvertrag zwischen der IAW GmbH und den Mietern ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Pflege- / Betreuungsanbieter sowie Art und Umfang deren Leistungen sind durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder deren gesetzliche Betreuungspersonen frei wählbar.
Räumliche Begebenheiten
Jedem Bewohner steht ein eigenes Zimmer sowie Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. Aufgrund der baulichen Voraussetzungen der Gebäude lassen sich barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnräume realisieren.
In den Gebäuden befinden sich voll ausgestattete Sanitärräume (Waschtisch, Dusche und WC).